AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Ferienhaus Kyffhäuser         

         

  • 1 Geltung der AGB
    (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des Ferienhauses zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    (2) Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses ist nicht gestattet.
    (3) Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie

ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie bitte schriftlich an
info@ferienhaus-kyffhaeuser.de oder rufen uns an.
Können wir Ihnen unser Ferienhaus in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns ein schriftliches Angebot. Mit Annahme des Angebotes erhalten Sie eine schriftliche

Buchungsbestätigung. Die Reservierung für das Ferienhaus ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung rechtskräftig.

§ 3 Zahlungsbedingungen
Alle Leistungen sind bei Anreise vollständig in bar zu bezahlen.
Das Ferienhaus kann nicht bezogen werden, solange sie nicht vollständig bezahlt haben.
Eine Kurtaxe / Tourismus-Abgabe wird durch uns im Namen der Stadt Bad Frankenhausen in Rechnung gestellt und an die Stadt weitergeleitet. Falls die Stadt den Preis der Kurtaxe nach Ihrer Buchung bis zu Ihrer Anreise ändern sollte, wird die Differenz ihnen in Rechnung gestellt bzw. gutschreiben.

§ 4 An- und Abreise
Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Bitte melden Sie sich telefonisch (ab 18:00 Uhr) vor der Anreise und sprechen die ungefähre Ankunftszeit ab.

Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Ferienhaus dieses eine Mal nicht pünktlich um 15:00 Uhr bezogen werden kann.
Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Das Ferienhaus ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank sollte ausgeräumt sein.

§ 5 Ferienhaus
Das Ferienhaus wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten

Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z. B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am

Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.

Ein Zylinderschloss mit 3 Schlüsseln austauschen kostet 95,00 Euro.

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Ferienhaus

vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt.

Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienhauses, wie

Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

  • 6 Haustiere
    Die Unterbringung von Haustieren jeglicher Art ist im Ferienhaus nicht gestattet. Dies gilt auch für die Besucher der Mieter.

    § 7 Aufenthalt
    Das Ferienhaus darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte das Ferienhaus von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein

gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.

Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des

Ferienhauses „Ferienhaus Kyffhäuser“ einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
Bei Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Hausordnung ist der

Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

§ 8 Reiserücktritt-Rückabwicklung des Vertrages
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, eine Stornierungsgebühr zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Stornierungsgebühr beträgt 90 % des Gesamtpreises. Die kostenfreie Stornierung ist bis zu 60 Tage vor dem Anreisetag möglich.

Der Abschluss einer Reise-Rücktrittkostenversicherung wird empfohlen. Diese können Sie über die Homepage www.ferienhaus-kyffhaeuser.de, Link „Reiseversicherung abschließen.

§ 9 Vorzeitige Abreise
Bei einer vorzeitigen Abreise wird keine Rückerstattung geleistet.

§ 10 Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z. B. bei Unfall oder Krankheit des Vermieters) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; können keine Schadenersatzansprüche gegen uns geltend gemacht werden.
Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter sich in solcher Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

§ 11 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für dieordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

§ 12 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienhaus einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienhaus einen Gast-WLAN-Zugang zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, dritten die Nutzung des WLAN zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss

rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine

Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in

angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem

Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z. B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten). Der Mieter wurde

darüber informiert, dass jede Nutzung des WLAN des Mieters mit IP-Adresse, MAC-Adresse,

Datum und Dauer dokumentiert und archiviert wird, um den Betreiber, wenn nötig schadlos zu

halten und um nachzuweisen, welcher User wann das WLAN genutzt hat.

§ 12.1. Zugangsdaten
Der Vermieter stellt dem Mieter hierfür Zugangsdaten zur Verfügung. Diese Zugangsdaten (Login Name und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Vermieter kann diese

Zugangsdaten jederzeit ändern bzw. zeitlich beschränken. In diesem Fall können jedoch durch den Mieter neue Zugangsdaten angefordert werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten stets geheim zu halten.

§ 12.2. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Dem Mieter ist bekannt, dass das WLAN lediglich die Zugangsmöglichkeit zum Internet herstellt. Darüber hinausgehende Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Virenschutz, Firewall o. ä.) stellt der

Vermieter nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLAN hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLAN auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der

Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§ 12.3. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen

kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst

verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLAN das geltende Recht einzuhalten.

Er wird insbesondere:
Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen

unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

§ 13 Hausordnung, allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Die ortsüblichen Ruhezeiten gelten von 13.00 – 15.00 Uhr sowie ab 22.00 – 7.00 Uhr, natürlich auch im Außenbereich. TV- und

Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Mieter verpflichtet, bei Verlassen des Ferienhauses Fenster und Türen geschlossen zu halten.
(3) Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren im Ferienhaus ist nicht erlaubt.
(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 180,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. (5) Das Wäsche waschen und trocknen ist im Ferienhaus nicht erlaubt. Bei Bedarf ist das waschen beim Vermieter möglich, pro Waschmaschine 10,00 Euro inkl. Waschmittel. Das Trocknen der

Badesachen/ Handtücher ist im Außenbereich gestattet.
(6) Dem Mieter wird für die Zeit seines Aufenthaltes ein Parkplatz im Gelände zur Verfügung

gestellt. Dadurch kommt jedoch kein Verwahrungsvertrag zustande. Der Vermieter haftet nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem Hausgrundstück abgestellten oder rangierenden Kraftfahrzeugen oder deren Inhalt. Jegliche Versorgung von Kraftfahrzeugen mit Betriebs- und Schmierstoffen sowie jegliche Wagenpflege auf dem Hausgrundstück sind untersagt.
Das Abstellen von Fahr- oder Motorrädern ist im Hofbereich erlaubt.
(9) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist im Ferienhaus nicht

erlaubt. Der Mieter haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(10) Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Mieters ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts

angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Mieter über die Ausübung des

Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht

zumutbar oder unmöglich.

§ 14 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Bezahlung.

§ 15. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 16 Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Sondershausen zuständig.